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Brandschutzhelferinnen ausgebildet • 02.02.2019

Veranstaltung

Damit ehrenamtliches Engagement funktioniert, müssen viele Zahnräder ineinander greifen. Ein ganz wichtiger Baustein dabei: die Arbeitgeber. Mit einer besonderen Aktion sagte die Freiwillige Feuerwehr Oer-Erkenschwick am Samstagnachmittag „Danke!“. Sie bildete mehrere Brandschutzhelferinnen aus.

Seit Mai 2018 ist die überarbeitete Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in Kraft. Ziel ist es, dass Arbeitsstätten so eingerichtet bzw. mit Löschvorrichtungen ausgestattet werden, dass Beschäftigte schnell und zielgerichtet handeln und Brände löschen können. Zudem legt die Technische Regel fest, dass im Betrieb so genannte Brandschutzhelfer vorhanden sein müssen. Die Arbeitgeber haben hierfür eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisungen und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Die Ausbildung kann unter anderem auch von Feuerwehrangehörigen durchgeführt werden, die den Lehrgang „Zugführer“ erfolgreich absolviert haben.

„Wir sind auf unsere sowie die Arbeitgeber unserer Lebenspartner/innen angewiesen. Die Lebenspartner/innen müssen schon mal spontan die Kinderbetreuung umplanen, wenn wir zum Einsatz müssen“, erklärte Stadtbrandinspektor Michael Wolters, stellvertretender Leiter der Feuerwehr, der selbst ausschließlich ehrenamtlich in der Wehr tätig ist. Nachdem die Arbeitgeberin seiner Ehefrau nach einer entsprechenden Schulung gefragt hatte, wurde ein Konzept nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet. Am Samstag fand die erste Unterweisung statt. Die Veranstaltung stellte gleichzeitig einen Test für gegebenenfalls weitere Schulungsangebote dar.

Die neun Teilnehmerinnen erhielten in zwei Unterrichtseinheiten eine theoretische Unterweisung über die Grundzüge des Brandschutzes und der betrieblichen Brandschutzorganisation. Zudem wurden die Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen sowie das Verhalten im Brandfall vermittelt. Dieses beginnt mit der richtigen Alarmierung hausintern und mit dem Feuerwehr-Notruf 112. Bei der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ist dann darauf zu achten, dass eine Eigengefährdung ausgeschlossen und die selbstständige Flucht sichergestellt ist. Brandschutzhelfer können zudem als Ansprechpartner und Einweiser für die Feuerwehr dienen. Im praktischen Teil stand die Handhabung von Feuerlöschern auf dem Programm. Um möglichst realitätsnah zu arbeiten, kam hierbei ein „Fire-Trainer“ zum Einsatz. Diese Anlage simuliert mit einer steuerbaren Gasflamme einen Brand und ermöglicht das Löschen mittels Wasserlöscher.

Nach der Schulung sind die Teilnehmer zwar zum Brandschutzhelfer ausgebildet, es muss aber noch eine offizielle Bestellung durch den Arbeitgeber erfolgen. Zur Erhaltung der Qualifikationen soll die Ausbildung im Abstand von drei bis fünf Jahren wiederholt werden. Doch es geht auch einfacher: Aktive Feuerwehrangehörige, die die feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann-Ausbildung)erfolgreich absolviert haben, dürfen vom Arbeitgeber auch ohne gesonderte Schulung zu Brandschutzhelfern bestellt werden.

„Die heutige Veranstaltung hat gezeigt, dass die Unterstützung des Ehrenamtes für die Arbeitgeber eine ‚Win-Win-Situation‘ bringen kann“, zeigte sich Wolters mit dem Verlauf zufrieden. Nach Möglichkeit sollen die Schulungen zukünftig für Arbeitgeber der ehrenamtlichen Kräfte, Partner der Feuerwehren sowie städtische Einrichtungen offen stehen.