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Leistungsnachweis 2019 • 12.07.2019

Information

Der Leistungsnachweis 2019 findet am Samstag, dem 21. September 2019, am Lippspieker in Haltern am See statt.

Für die Durchführung der Übung gilt die Richtlinie zur Durchführung des Leistunsnachweises des Verbandes der Feuerwehren in NRW e. V. - VdF NRW - i. d. F. aus März 2016. 

Als Gruppenübung ist im feuerwehrtechnischen Teil folgende Übung nach FwDV 3 zu absolvieren:
1 Schaumrohr / 2 C-Rohre; Wasserentnahmestelle: Offenes Gewässer

Aus der Gruppenführerbesprechung heraus weist der Kreisbrandmeister auf folgende besonders angesprochenen Punkte hin:

- Ein Abbruch der Übung wegen eines technischen Defekts ist möglich. Dieser ist vom Gruppenführer dem Schiedsrichter laut und deutlich zu melden! (techn. Defekt bezieht sich u.a. auf den Ausfall des Fahrzeuges oder der Pumpe, jedoch nicht ein Schlauchplatzer o.ä.)

- Es dürfen nur die Einsatzkräfte an der Übung teilnehmen, die im Jahr 2019 noch das 18. Lebensjahr vollenden.

- Für die Einsatzübung ist die Schutzkleidung HuPF 1 (Jacke) zu tragen. Es sind Normgerechte Schutzhandschuhe für den Brandeinsatz und die sonstige Schutzkleidung nach UVV und FWDV 1 zu tragen. Verstöße gegen die UVV werden entsprechend mit Fehlerpunkten bewertet.

- Für den Staffellauf ist HuPF 2/3 oder Dienstkleidung nach NRW-Erlass zu tragen.

- Die A-Saugschläuche dürfen vor Beginn der Übung unter dem Fahrzeug abgelegt werden.

- Es ist das auf dem verfügbare Beleuchtungsgerät anzulegen, Übungsleuchten sind zugelassen. Das Beleuchtungsgerät ist erst nach dem Befehl zu entnehmen / anzulegen.

- Die Gruppen werden gebeten mit “Vorlauf” anzureisen und sich Vormittags 30 Minuten vor Termin und Nachmittags 60 min vor Termin bei der Wettkampfleitung zu melden.

Die Teilnehmerhefte sind bis zum 30.08.2019 abzugeben!

Die Meldeliste hat aktuell den Stand: 31.08.2019