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Leistungsnachweis 2018 • 27.07.2018

Information

Der Leistungsnachweis 2018 findet am Samstag, dem 15. September 2018, am Lippspieker in Haltern am See statt.

Für die Durchführung der Übung gilt die Richtlinie zur Durchführung des Leistunsnachweises des Verbandes der Feuerwehren in NRW e. V. - VdF NRW - i. d. F. aus März 2016. 

Als Gruppenübung ist im feuerwehrtechnischen Teil folgende Übung nach FwDV 3 zu absolvieren:
3 C-Rohre; Wasserentnahmestelle: Offenes Gewässer

Aus der Gruppenführerbesprechung heraus weist der Kreisbrandmeister auf folgende besonders angesprochenen Punkte hin:

- Bei einem Defekt an einem Einsatzmittel ist ein Übungsabbruch mit anschließender Wiederholung der Übung durch den GF möglich, jedoch nur vor Ablauf des Zeitlimits.

- Es dürfen nur die Einsatzkräfte an der Übung teilnehmen, die im Jahr 2018 noch das 18. Lebensjahr vollenden.

- Für die Einsatzübung ist die Schutzkleidung HUPF-schwer (Jacke) zu tragen. Es sind Normgerechte Schutzhandschuhe für den Brandeinsatz und die sonstige Schutzkleidung nach UVV und FWDV 1 zu tragen. Verstöße gegen die UVV werden entsprechend mit Fehlerpunkten bewertet.

- Die A-Saugschläuche dürfen vor Beginn der Übung unter dem Fahrzeug abgelegt werden.

- Eine Einsatzkraft, die in einer Gruppe nicht bestanden hat, kann als “Doppelläufer/-in” nicht im zweiten Anlauf bestehen.

- Es ist das auf dem verfügbare Beleuchtungsgerät anzulegen, Übungsleuchten sind zugelassen. Das Beleuchtungsgerät ist erst nach dem Befehl zu entnehmen / anzulegen.

- Die Gruppen werden gebeten mit “Vorlauf” anzureisen und sich Vormittags 30 Minuten vor Termin und Nachmittags 60 min vor Termin bei der Wettkampfleitung zu melden.

- Die Schiedsrichter treffen sich um 08:00 Uhr.


Die Teilnehmerhefte sind bis zum 24.08.2018 abzugeben!

Die Meldeliste hat aktuell den Stand: 22.08.2018