Interesse geweckt?
Sie wollen auch mitmachen?

Jetzt informieren

Rauchwarnmelderpflicht – Die Zeit läuft! • 13.03.2015

Information

Seit Jahren setzten sich die Mitglieder der Feuerwehr dafür ein, die Oer-Erkenschwicker Bevölkerung für das Thema Rauchwarnmelder zu sensibilisieren. So auch an diesem „Freitag, dem 13.“, dem bundesweiten Rauchwarnmeldertag. „Wir haben in den letzten Jahren insbesondere mit unseren Aktionsständen viele Bürgerinnen und Bürger erreicht. Zahlreiche Gespräche und auch Einsatzsituationen haben gezeigt, dass ein Großteil den Gewinn, den ein Rauchwarnmelder für die eigene Sicherheit bringt, gern annimmt. Wer bisher seiner Eigenverantwortung nicht nachgekommen ist, den erreicht nun die Rauchwarnmelderpflicht“, sagt der Leiter der Feuerwehr, Stadtbrandinspektor Matthias Beckmann.

Der diesjährige Rauchwarnmeldertag steht bundesweit unter dem Motto „Eigentum verpflichtet“ und appelliert damit insbesondere an Haus- und Wohnungseigentümer, Rauchwarnmelder sowohl in ihrer selbst genutzten wie auch vermieteten Immobilie zu installieren. „Die Rauchwarnmelderpflicht, die in Nordrhein-Westfalen zum 1. April 2013 eingeführt wurde, gilt nicht nur für vermietete Objekte, sondern auch für die eigenen vier Wände. So mancher Eigentümer hat sich damit aber noch gar nicht beschäftigt“, erläutert Beckmann die Rechtslage. Und so langsam läuft die Zeit ab. Während Neubauten bereits seit 2013 mit den kleinen Lebensrettern ausgerüstet werden mussten, endet die Übergangsfrist für Bestandsgebäude am 31. Dezember 2016. Durch das Gesetz werden Wohnraumeigentümer zur Installation der Rauchwarnmelder in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren verpflichtet. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (regelmäßige Wartung, Funktionsprüfung und Batteriewechsel) übernimmt – schon aus Eigeninteresse – grundsätzlich derjenige, der in den vier Wänden wohnt. Sollte dies nicht der Eigentümer sein, kann er seine Mieter hierbei unterstützen.

Wie wichtig Rauchwarnmelder sind, zeigte sich zuletzt bei einem Einsatz in der vergangenen Woche. In einem Einfamilienhaus weckten die Melder nachts um Zwei Uhr die Bewohner und warnten sie so vor einem Schwelbrand in ihrem Wohnzimmer. Ohne diese Warnung hätte der Brand schlimme Folgen für die beiden Bewohner haben können. „Insbesondere im Schlaf bemerken wir den Brandrauch, an dem 95 Prozent der Brandopfer sterben, nicht. Hier können Rauchwarnmelder Leben retten!“, erklärt der Leiter der Feuerwehr. Die Brandschützer hoffen, dass die eingeräumte Übergangsfrist bis Ende 2016 nicht vollständig ausgenutzt und frühzeitig flächendeckend die Installation von Rauchwarnmeldern umgesetzt wird. „Für Tipps zur richtigen Installation stehen wir gern zur Verfügung“, ergänzt Beckmann.

Tipps zur Installation von Rauchwarnmeldern:
Zu Ihrem Schutz befestigen Sie Rauchwarnmelder
• immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt (max. Deckenhöhe = 5 m).
• in der Raummitte oder mindestens 50 cm von Wänden und Einrichtungsgegenständen entfernt.
• nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft.
• nicht in der Dachspitze.
• in einem maximal 60 m2 großen Raum (bei größeren Räumen mehrere Melder verwenden).

Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.rauchmelder-lebensretter.de.