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Feuerwehr begrüßt Rauchwarnmelderpflicht • 20.03.2013

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In Nordrhein-Westfalen wird es vom 1. April an eine Rauchwarnmelderpflicht in Privatwohnungen geben. Das entsprechende Gesetz hat der Landtag heute (20.03.2013) verabschiedet. „Ein Schritt, den wir sehr begrüßen! Schließlich sterben jährlich bei Wohnungsbränden bundesweit zwischen 400 und 500 Menschen, bis zu 5.000 werden verletzt. Zahlen, die sich durch Rauchwarnmelder verringern lassen“, wie Stadtbrandinspektor Heinz Cornelius jun., kommissarischer Leiter der Feuerwehr Oer-Erkenschwick, betont.

Seit Jahren setzten sich die Feuerwehren bundesweit für eine flächendeckende Rauchwarnmelderpflicht ein, so auch in Oer-Erkenschwick. „Mit unseren Informationsveranstaltungen und –ständen haben wir schon einen großen Teil der Bevölkerung erreicht. Diverse Einsatzsituationen zeigten, dass die Bürgerinnen und Bürger bereits auf freiwilliger Basis Rauchwarnmelder in den Wohnungen installiert haben. Es gab und gibt aber auch mindestens genau so viele negative Beispiele, in denen wir fast zu spät gekommen wären“, erläutert Brandoberinspektor Matthias Beckmann, Mitglied der Wehrführung, das Engagement der Feuerwehr. „Ein Rauchwarnmelder hätte die Anwohner der Schultenstraße wesentlich früher vor dem Feuer gewarnt und die Auswirkungen wären nicht so verheerend gewesen“, ergänzt Cornelius ein aktuelles Einsatzbeispiel, welches glücklicherweise gerade noch glimpflich ausging.

Obwohl Rauchmelder potentielle Lebensretter sind und besonders nachts die Wohnungsnutzer rechtzeitig vor den Gefahren von Feuer und Rauch warnen können, sind nach Expertenschätzungen in Nordrhein-Westfalen immer noch circa zwei Drittel der Wohnungen ohne Melder. Durch die heute vom Landtag beschlossene Ergänzung des Paragraphen 49 der Landesbauordnung und die damit verbundene Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung soll die Ausstattung von Wohnungen deutlich erhöht und dadurch die Sicherheit in Wohnungen im Brandfall verbessert werden. Durch das Gesetz werden Wohnungseigentümer zur Installation der Rauchwarnmelder in Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure verpflichtet. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (regelmäßige Wartung, Funktionsprüfung und Batteriewechsel) übernimmt – schon aus Eigeninteresse – grundsätzlich der Wohnungsmieter. Der Eigentümer kann ihn hierbei unterstützen.

„Wir hoffen, dass Vermieter von Bestandswohnungen die eingeräumte Übergangsfrist bis Ende 2016 nicht vollständig ausnutzen und zum Schutz ihrer Mieter und ihres Eigentums frühzeitig mit der Installation von Rauchwarnmeldern beginnen“, appelliert Feuerwehrchef Cornelius. „Für Tipps zur richtigen Installation stehen wir gern zur Verfügung“, ergänzt Beckmann. Für Eigenheime gilt die Pflicht, im Gegensatz zu selbst genutzten Eigentumswohnungen, zwar nicht, dennoch sollten auch in Einfamilienhäuser Rauchwarnmelder nicht fehlen.