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38. Neujahresempfang • 10.01.2016

Veranstaltung

Wenn eine Veranstaltung zum 38. Mal in Folge stattfindet, dann schleicht sich häufig eine gewisse Routine ein. Nicht so beim Neujahrsempfang der Freiwilligen Feuerwehr Oer-Erkenschwick, der am Sonntag (10.01.2016) traditionell in der Feuer- und Rettungswache stattfand. In seiner 38jährigen Geschichte hat dieser Empfang schon nahezu alle Höhen und Tiefen der Oer-Erkenschwicker Feuerwehr gesehen. Und auch bei der diesjährigen Auflage lagen Höhen und Tiefen wieder sehr eng beieinander.

Gastgeber und Leiter der Feuerwehr, Stadtbrandinspektor Matthias Beckmann, musste schweren Herzens den Rücktritt seines Stellvertreters Heinz Cornelius jun. aus gesundheitlichen Gründen bekannt geben. Zudem legte Cornelius seine Funktion als Löschzugführer in Oer nieder. Damit verlässt eine hochgeschätzte Führungskraft die Führungsregie der heimischen Wehr. Dies war für alle Anwesenden der emotionale Tiefpunkt der Veranstaltung. Gleichzeit freuten sich die rund 60 Gäste, dass Cornelius nach seiner schweren Erkrankung weiterhin deutlich auf dem Weg der Besserung ist und somit überhaupt an der Veranstaltung und dem Feuerwehrleben teilnehmen konnte.

Zuvor hatten Bürgermeister Carsten Wewers, Bezirksbrandmeister Donald Niehues sowie die Vertreter der Ratsfraktionen in ihren Grußworten allen Einsatzkräften für ihr im Wesentlichen ehrenamtliches Engagement im letzten Jahr gedankt. Bürgermeister Wewers machte zudem deutlich, dass die baulichen Veränderungen an der Feuer- und Rettungswache weiterhin höchste Priorität hätten. „Dabei gehen unsere Grobplanungen derzeit in alle Richtungen. Wir sprechen aktuell von einem Neu-, An- oder Umbau“, erklärte Wewers. Bezirksbrandmeister Donald Niehues gab erste Einblicke in das seit dem 01. Januar 2016 geltende Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Hieraus ergeben sich einige Änderungen für das Einsatzgeschehen. So ist es beispielsweise erklärtes Ziel der Landespolitik, ehrenamtliche Kräfte nicht mehr für die Beseitigung von Ölspuren heran zu ziehen. Zur praktischen Umsetzung dieses Vorhabens sind allerdings noch weitere Regelungen auf Stadt-, Kreis- und Landesebene notwendig.