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Rauchwarnmelderpflicht: Übergangsfrist endet in 233 Tagen • 13.05.2016

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Wer kennt das Problem nicht: Jedes Jahr am 24. Dezember ist Weihnachten und doch kommt dieser Termin für viele Bürgerinnen und Bürger plötzlich. Stress und Hektik brechen aus. Auch wenn aktuell gerade erst Frühling ist, könnte es so oder so ähnlich auch einigen Hausbesitzern ergehen, wenn am 31.12.2016 die Übergangsfrist der Rauchwarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen endet. Darauf weisen die Experten der heimischen Feuerwehr am heutigen Rauchwarnmeldertag hin.

Die Feuerwehren in ganz Deutschland nutzen mittlerweile traditionell „Freitag, den 13.“, um gemeinsam mit der Initiative „Rauchmelder retten leben“ auf das Plus in punkto Sicherheit der kleinen Lebensretter hinzuweisen. „Jeder Wohnraumeigentümer, egal ob selbst genutzt oder vermietet, sollte schon aus Eigenschutz ein hohes Interesses daran haben, seine vier Wände mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Eine überschaubare Investition schützt ihn, seine Familie, seine Mieter und sein Eigentum. Damit ist ein Rauchwarnmelder eine lebensrettende und werterhaltende Maßnahme. Eigentlich hätte es bei dieser Vielzahl an Vorteilen gar keiner gesetzlichen Regelung bedurft“, fasst Stadtbrandinspektor Matthias Beckmann, Leiter der Feuerwehr Oer-Erkenschwick, die Punkte zusammen, die für die Installation von Rauchwarnmeldern sprechen.

Während Neubauten bereits seit dem 01. April 2013 mit den kleinen Lebensrettern ausgerüstet werden mussten, endet die Übergangsfrist für Bestandsgebäude am 31. Dezember 2016.Im Dezember letzten Jahres „rettete“ ein Rauchwarnmelder ein Einfamilienhaus an der Schweriner Straße. Er warnte rechtzeitig vor einem vor einem brennenden Adventsgesteck. Die Hausbewohner waren zum Zeitpunkt des Brandausbruchs nicht in ihren eigenen vier Wänden. Nachbarn des Einfamilienhauses hörten das Piepen der Rauchwarnmelder, sahen das brennende Adventsgestecke hinter dem Küchenfenster und alarmierten die Feuerwehr. Das Feuer blieb durch die frühe Brandentdeckung auf den Entstehungsort begrenzt.

Tipps zur Installation von Rauchwarnmeldern:

Zu Ihrem Schutz befestigen Sie Rauchwarnmelder
- immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt (max. Deckenhöhe = 5 m).
- in der Raummitte oder mindestens 50 cm von Wänden und Einrichtungsgegenständen entfernt.
- nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft.
- nicht in der Dachspitze.
- in einem maximal 60 qm großen Raum (bei größeren Räumen mehrere Melder verwenden).

Für Fragen zur Rauchwarnmelderinstallation stehen die Experten der Feuerwehr gern zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.rauchmelder-lebensretter.de.