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Auch ein Rauchwarnmelder braucht Pflege • 13.06.2014

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Die Wichtigkeit guter Versicherungen werden viele Oer-Erkenschwicker Bürgerinnen und Bürger bei der Beseitigung der aktuellen Unwetterschäden bestätigen. Auch bei einem Feuer ist vieles abgesichert: das Auto, das eigene Haus, das Inventar. Alle materiellen Schäden sind irgendwie ersetzbar. Doch wie sieht es mit dem eigenen Leben aus? Wer beschützt bei einem Brand in den eigenen vier Wänden das eigene Leben und das der Familie? Rauchwarnmelder! Deswegen gibt es mittlerweile in Nordrhein-Westfalen, wie in anderen zwölf Bundesländern, eine gesetzlich vorgeschriebene Rauchwarnmelderpflicht. Viele Vermieter sind ihren Pflichten zur Installation dieser kleinen Lebensretter bereits nachgekommen. Wohnungs- und Hauseigentümer, die ihr Eigentum selbst bewohnen, sind jedoch oft unzureichend informiert.

„Rauchwarnmelder müssen mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe ‚EN 14604’ versehen sein“, erläutert Brandoberinspektor Matthias Beckmann, Leiter der Feuerwehr Oer-Erkenschwick, die Grundlage für die Kaufentscheidung. Allerdings besagen das CE-Zeichen und der Verweis auf die EN-Vorschrift nur, dass die Rauchwarnmelder in Europa verkauft werden dürfen. Hinweise auf eine erweiterte Qualitätsprüfung gibt das unabhängige Qualitätskennzeichen „Q“. Rauchwarnmelder mit diesem Kennzeichen werden auf ihre Langlebigkeit geprüft, weisen eine deutliche Reduktion von Falschalarmen auf, haben eine erhöhte Stabilität, z.B. gegen äußere Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die übereine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren verfügt.

Die nordrhein-westfälische Bauordnung sieht vor, dass Rauchwarnmelder in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht werden müssen. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert erreicht werden und so schon Brände in der Entstehungsphase erkennen können, ist die richtige Installation wichtig. Daher sollten Rauchwarnmelder an der Decke möglichst in der Raummitte angebracht werden. Bei Wohnungen oder Häuser, die über mehrere Etagen verfügen, sollten auch der Keller und der Dachboden nicht vergessen werden.

Der beste Rauchwarnmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn z. B. die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung unbedingt notwendig. „Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen, sind für die Funktionsfähigkeit ihrer Rauchwarnmelder selbst verantwortlich. Die Wartung beinhaltet u. a. das Drücken der Prüftaste nach Herstellerangaben, um zu schauen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren. Des Weiteren sollte auch kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind“, erklärt Beckmann. Unabhängig vom Drücken der Prüftaste ist ein Batteriewechsel erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton aussendet.