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Silvesterfeuerwerk kann schlimme Folgen haben • 29.12.2014

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Der Rettungsdienst verzeichnet in Oer-Erkenschwick zum Jahreswechsel zwar immer wieder ein deutlich höheres Einsatzaufkommen, schwere Verletzungen durch Silvesterfeuerwerk blieben jedoch glücklicherweise in den letzten Jahren aus. „Eine unsachgemäße Handhabung oder die Verwendung von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern sind jedoch immer noch häufige Ursachen dafür, dass es zum Jahreswechsel im gesamten Bundesgebiet zu Verletzungen oder zu Bränden kommt“, weiß Stadtbrandinspektor Matthias Beckmann als Leiter der Feuerwehr zu berichten. Hinzu kommt, dass die Helfer immer häufiger stark alkoholisierte Personen versorgen müssen.

„Gefährlich ist die Kombination von Alkohol, Feuerwerkskörpern und Unachtsamkeit“, warnt Beckmann. Ein Test der Feuerwehr zeigt, wie schlimm bereits die Folgen eines handelsüblichen, zugelassenen Knallkörpers sein können: Explodiert der Knaller in der Hand, ist mit schwersten Verletzungen zu rechnen (siehe Foto). Da vor allem Kinder und Jugendliche von Feuerwerkskörpern fasziniert sind, sollten Erwachsene mit ihnen über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern. In Sachen Sicherheit hat die Feuerwehr noch eine Bitte: In den letzten Jahren wurde das Feuerwerk häufig auf die Fahrbahn der Straße verlegt. So wird zwar der Sicherheitsabstand zu den Häusern erhöht, aber Einsatzfahrten werden ebenfalls zur reinsten Hindernisfahrt. Dies gilt insbesondere für die ehrenamtlichen Kräfte, die im Einsatzfall zunächst mit ihren Privatfahrzeugen zu den Feuerwehrhäusern fahren müssen. Die Feuerwehr appelliert daher an alle Feiernden, die Straßen nicht vollständig als „Partymeile“ zu nutzen. So ist auch in der Silvesternacht rasche Hilfe gewährleistet.

Damit es auch in diesem Jahr nicht zu Verletzungen oder Bränden kommt, hat die Feuerwehr Tipps zum richtigen Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk zusammengestellt:
• Wohnung sollten in der Silvesternacht vor Brandgefahren geschützt werden. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände sollten von Balkonen und Terrassen entfernt und Fenster sowie Türen geschlossen gehalten werden.
• Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in die Hände von Personen die unter Alkoholeinfluss stehen oder noch keine 18 Jahre alt sind. Ferner sollte Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen, getragen werden.
• Die Gebrauchshinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten. In geschlossenen Räumen darf nur Feuerwerk verwendet werden, welches auch dafür zugelassen ist.
• Raketen sind nur im Freien zu verwenden und sollten z. B. aus großen, nicht brennbaren Flaschen, die in Kästen stehen, gestartet werden. Ist der Wind zu stark, sollten Raketen nicht abgefeuert werden, da die Flugbahn nicht mehr bestimmbar ist.
• Es ist immer ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden und Autos einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Batterie- oder Verbundfeuerwerk.
• Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben (Blindgänger), sollten nicht noch einmal angezündet werden, außer sie haben einen extra dafür vorgesehenen zweiten Zündmechanismus.
• Feuerwerksartikel, die in Deutschland zum Verkauf und zur Verwendung an Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) verfügen.

Die Feuerwehr Oer-Erkenschwick wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten und sicheren Jahreswechsel.